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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre I: Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre – Professor Dr. Klaus Schäfer

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Gutachten / Empfehlungsschreiben

Studentinnen und Studenten, die sich am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre I: Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre bei Prof. Dr. Klaus Schäfer um ein Gutachten für ein Stipendium, die Aufnahme in ein Stiftungsprogramm, ein Praktikum, einen Auslandsaufenthalt oder einen Studienplatz in einem Studiengang des In- oder Auslands bewerben möchten, beachten bitte folgende Hinweise:

1. Ihrem Antrag fügen Sie bitte
    - ein formloses Schreiben zusammen mit einem
    - tabellarischen Lebenslauf samt Passbild,
    - einen Einzelnotennachweis Ihrer bisherigen Studienleistungen und den
    - Nachweis der adressierten Institution bei.

Gutachtenrelevante Angaben zu Ihrem Persönlichkeitsprofil und Ihren weiteren universitären und außeruniversitären Aktivitäten sollten aus Ihrem Lebenslauf hervorgehen. Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien bei uns ein – idealerweise senden Sie uns das Unterlagenpaket per E-Mail zu. Ihr Antrag setzt selbstverständlich voraus, dass Sie aussagekräftige Leistungen in Lehrinhalten und Modulen unseres Lehrstuhls, möglichst auch in der Spezialisierung, erworben haben.

2. Etwaige Anforderungen hinsichtlich der Form und des Inhalts des Gutachtens von Seiten der adressierten Institution müssen Sie uns übermitteln. Erbittet die Institution Angaben in einem vorgegebenen Formular, so reichen Sie uns das – um etwaige Bewerberangaben im Kopf des Formulars bereits vorausgefüllte – Formular bitte ebenfalls ein (möglichst bearbeitbar per e-mail). Nicht selten kontaktiert aber auch die Institution direkt den Gutachter, der vom Bewerber unter Angabe der E-Mail-Adresse benannt wurde.

3. Bitte informieren Sie sich aufmerksam und gründlich über die Anforderungen, die von Seiten der adressierten Institution an die Referenz gestellt werden und übermitteln und belegen Sie uns diese Anforderungen (beispielsweise über eine E-Mail oder durch einen Link auf eine diesbezügliche Seite der Hochschul-Homepage). Unsere Gutachten können Sie im Regelfalle nicht einsehen. Sie werden von uns nur direkt an die Institution versandt bzw. auf Anforderung der Institution in einem Online-System von uns direkt eingegeben bzw. im verschlossenen und versiegelten Umschlag an Sie herausgegeben.

4. Bitte beachten Sie, dass wir sehr viele Anfragen für Gutachten erhalten. Wir limitieren deshalb deren Zahl streng und setzen voraus, dass Referenzen im Rahmen der Bewerbung von der adressierten Institution verlangt werden. Wir erstellen keine Gutachten, wenn dies Ihr Vorhaben nicht zwingend erfordert, wir erstellen also keine „pauschalen“ Empfehlungsschreiben. Ebenso können wir Ihnen nicht pauschal zusagen, dass wir solche Schreiben erstellen bzw. Sie uns als Referenz bei Ihren zahlreichen Bewerbungsvorhaben nennen dürfen. Vielmehr müssen Sie uns bei Ihrem Antrag auch gleichzeitig Ihr konkretes Bewerbungsvorhaben benennen.

5. Der Antrag ist rechtzeitig mit den kompletten Unterlagen, idealerweise vier bis fünf Wochen vor Termin, zu stellen. Sie erhalten dann innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Rückmeldung, ob Sie uns als Referenz nennen dürfen und ob wir die Referenz erstellen können.    


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Klaus Schäfer

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